Versicherungen
Der Bauträger schließt für die Bauzeit eine Bauleistungsversicherung ab. Die Kosten hierfür sind im Kaufpreis enthalten. Der Bauträger schließt zur gegebener Zeit für die kombinierte Eigentümergemeinschaft eine kombinierte Wohngebäude-, Feuer-, Sturm-, Glasbruch-, Vandalismus- und Haftpflichtversicherung ab. Hierin enthalten ist eine kostenlose Feuerrohbauversicherung bis zur Fertigstellung des Neubaus. Die Versicherung und die Beiträge können von den neuen Eigentümern übernommen werden. Bei Kündigung durch die Eigentümergemeinschaft ist vor Übergabe und Benutzung der Nachweis des Versicherungsschutzes dem Bauträger nachzuweisen.
Ausschluss & Änderungen
Die architektonisch dargestellten Ausstattung in den Bauzeichnungen mit Einbauküchen, Möbeln etc. dienen lediglich als Gestaltungsvorschläge und gehören nicht zum Leistungsumfang des Bauträgers. Änderungen, die aufgrund behördlicher Auflagen notwendig sind, werden vom Bauträger ohne zusätzliche Kostenberechnung durchgeführt. Änderung in Bezug auf die Verwendung der Angegebenen Materialien und Fabrikate behält sich der Bauträger vor, wobei mindestens eine gleichwertige Qualität erbracht werden muss.